Punkteabbau in Flensburg

Haben sich im Verkehrszentralregister in Flensburg bereits ein paar Punkte angestaut? Dann haben Sie grundlegend zwei Möglichkeiten, Ihr Punktekonto zu reduzieren und so den Führerscheinentzug zu vermeiden. Oder möchten Sie Ihren Punktestand generell in Erfahrung bringen? Dann sind Sie jederzeit dazu berechtigt, kostenlos Auskunft über Ihr Punktekonto beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu beantragen.

Wie können Sie Punkte abbauen?


Generell gilt: Ab einem Punktestand von 5 Punkten können Sie nur noch über die Verjährung von begangenen Verstößen, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten Punkte abbauen. Ab wann welches Delikt als verjährt gilt, erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminars (Nachschulung)
Wenn Sie Punkte in Flensburg abbauen möchten, haben Sie zunächst die Möglichkeit, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig. Nachschulungen kosten in der Regel etwa 300 Euro. Besuchen Sie ein Fahreignungsseminar, wird 1 Punkt von Ihrem Punktekonto gelöscht.

Bitte beachten Sie: Es ist nicht möglich, innerhalb kurzer Zeit mehrere Fahreignungsseminare zu belegen, um das gesamte Punktekonto zu bereinigen. Sie können innerhalb von 5 Jahren maximal 1 Punkt per Fahreignungsseminar löschen. Demzufolge sollten Sie häufiges Punktesammeln unbedingt meiden.

Im Rahmen eines Fahreignungsseminars müssen Sie zwei Module absolvieren. Die Nachschulung besteht aus einem verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Teil. Letzterer beinhaltet zwei circa 75-minütige Einzeltermine, zwischen denen zumeist drei Wochen Abstand liegen. Nach dem ersten Termin erhalten Sie eine "Hausaufgabe". Beim zweiten Termin wird diese thematisiert und diskutiert. Der verkehrspädagogische Teil des Fahreignungsseminars besteht ebenso aus zwei Einzelterminen – jedoch à circa 90 Minuten. Zwischen beiden Terminen liegt in der Regel 1 Woche.

Punktelöschung nach abgelaufener Tilgungsfrist (Verjährung)
Die zweite Möglichkeit, Punkte in Flensburg abzubauen, bedarf Ihrerseits Geduld. Denn je nach Art des begangenen Delikts verjährt dieses nach vorbestimmter Zeit und reduziert Ihr Punktekonto. Bitte berücksichtigen Sie, dass das betreffende Delikt auch nach Löschung für 1 Jahr im Verkehrszentralregister vermerkt bleibt (Überliegefrist). Die Überliegefrist hat aber keinen Einfluss auf die Reduzierung Ihres Punktestands, sondern dient nur der Dokumentation, um ähnliche Delikte in der Zukunft besser einordnen zu können.

Der Punkteabbau (Ablauf der Tilgungsfrist) erfolgt nach dem aktuellen Punktesystem je nach Verkehrsdelikt:

  • Schwere Verstöße (Ordnungswidrigkeiten) erlöschen nach 2,5 Jahren.

  • Grobe Ordnungswidrigkeiten erlöschen nach 5 Jahren.

  • Straftaten erlöschen nach 10 Jahren.

Wann welches Delikt wie eingestuft wird, welche Strafen Ihnen drohen und wie viele Punkte Ordnungswidrigkeiten, grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach sich ziehen, erfahren Sie im Folgenden.

Punktereform: Führerscheinentzug bei 8 Punkten in Flensburg


Mit dem 1. Mai 2014 trat die Punktereform in Kraft. Das alte Punktesystem wurde grundlegend neu überdacht und alte Punktstände auf das neue Punktesystem adäquat übertragen. Das heißt, dass leider keine Punkte verfallen sind. Wir zeigen Ihnen im Überblick, welche wesentlichen Maßgaben heute gelten.

Das neue Punktesystem sieht eine Obergrenze von 7 Punkten vor (ehemals 17 Punkte). Haben Sie also mehr Punkte aufgebaut, wird Ihnen ab dem achten Punkt der Führerschein entzogen. Zuvor

  • passiert von 1-3 Punkten grundsätzlich nichts – nur das Bußgeld wird fällig.

  • erhalten Sie bei 4-5 Punkten neben dem Bußgeldbescheid eine kostenpflichtige Ermahnung.

  • bekommen Sie bei 6-7 Punkten neben dem Bußgeldbescheid eine kostenpflichtige Verwarnung.

Gefährden Sie die Sicherheit im Straßenverkehr, drohen Ihnen aber natürlich nicht immer sofort Punkte in Flensburg. Die Obergrenze für so genannte Verwarngelder liegt bei 55 Euro. Bis hierhin müssen Sie auch keine Punkte fürchten. Sobald Sie aber Bußgelder zahlen sollten, müssen Sie auch mit Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Die Untergrenze für Bußgelder beginnt bei 60 Euro.

Achtung: Auch als Fußgänger oder Fahrradfahrer sind Sie Teilnehmer am Straßenverkehr. Für Sie gelten dann ebenso die Straßenverkehrsregeln und Maßgaben bei Verkehrsdelikten wie für Kraftfahrzeugführer – wenngleich nicht sofort Punkte in Flensburg drohen.

Wann gibt es wie viele Punkte?


Die Zuweisung von Punkten in Flensburg ist abhängig von der Art des begangenen Verkehrsdelikts. Dabei wird wie folgt unterschieden:

  • schwere Verstöße (Ordnungswidrigkeiten),

  • grobe Ordnungswidrigkeiten,

  • Straftaten.

Begehen Sie schwere Verstöße (Ordnungswidrigkeiten), erhalten Sie 1 Punkt. Eine Ordnungswidrigkeit ist beispielsweise das fehlende Einhalten des Sicherheitsabstands oder fehlende Beleuchtung des Fahrzeugs bei widrigen Witterungsverhältnissen. Bei groben Ordnungswidrigkeiten drohen Ihnen 2 Punkte sowie Fahrverbot. Eine grobe Ordnungswidrigkeit ist zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel oder das Überholen bei Überholverbot – verbunden mit einer Gefährdung anderer bzw. Sachbeschädigung. Bei Straftaten gibt es 3 Punkte im Fahreignungsregister sowie Führerscheinentzug. Eine Straftat ist etwa, wenn Sie Unfallflucht begehen oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss Auto fahren.

Fahranfänger aufgepasst: 1 Punkt sorgt für Probezeitverlängerung


Wenn Sie gerade erst in den Besitz Ihres Führerscheins gekommen sind, sollten Sie sich strikt an die Straßenverkehrsregeln halten. Innerhalb der zwei Probejahre wird jedes Verkehrsdelikt hart bestraft. Sammeln Sie als Fahranfänger 1 Punkt in Flensburg, verlängert sich Ihre Probezeit um 2 Jahre. Zudem müssen Sie zum kostenpflichtigen Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Bleiben Sie von diesem fern, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Welche Verkehrsdelikte welche Bestrafung nach sich ziehen, erfolgt auf Grundlage einer weiteren Kategorisierung. Hier wird nach schwerwiegenden Verstößen (A-Verstoß) und weniger schwerwiegenden Verstößen (B-Verstoß) unterschieden.

Ein A-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Sie als Fahranfänger andere gefährden, weil Sie die Vorfahrt missachtet haben oder falsch abbiegen. Zudem gilt das Missachten einer roten Ampel als A-Verstoß. Ein A-Verstoß zieht eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) nach sich. Ein B-Verstoß liegt etwa vor, wenn Sie Beamte bei Ihrer Arbeit behindern oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind. Bei 2 B-Verstößen müssen Sie an einem ASF teilnehmen.