Verkürzung der Sperrzeit nach Führerscheinentzug

Sperrzeit nach Führerscheinentzug verkürzen

Wenn Ihnen - aufgrund einer Alkoholfahrt, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, etc. - vom Gericht die Fahrerlaubnis entzogen wird, dann legt der Richter in aller Regel auch eine Sperrzeit fest, in der Sie den Führerschein nicht neu beantragen können. Diese Sperrzeit beträgt mindestens drei Monate, kann aber auch wesentlich länger dauern.

Viele Betroffene trifft der Führerscheinentzug sehr hart, da sie beruflich oder privat auf den Führerschein angewiesen sind. Deshalb stellt sich oft die Frage, ob eine Sperrzeitverkürzung möglich ist, und wie der Führerschein möglichst schnell wiedererlangt werden kann. Wir unterstützen Sie dabei.

Profitieren Sie von:

  • unserer Unterstützung bei Behördengängen,

  • umfassender Beratung zum Thema Sperrzeitverkürzung,

  • einem fachkundigen Experten-Team,

  • unserer fairen, verlässlichen und transparenten Arbeitsweise.

Um Ihre Sperrzeit verkürzen können, müssen Sie zunächst - nach entsprechender Vorbereitung - einen Antrag bei Gericht stellen. In einem weiteren Schritt beantragen Sie danach den Führerschein neu. Wie Sie dann den Führerschein wiedererlangen, das ist immer eine ganz individuelle Entscheidung der Behörden: Beispielsweise kann die Fahrerlaubnisbehörde festlegen, dass Sie zunächst an Nachschulungskursen teilnehmen oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchführen lassen müssen.

Falls Sie Unterstützung bei der Verkürzung Ihrer Sperrzeit benötigen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch in Berlin.